Freiwilliges Soziales Jahr
Er kann von jungen Erwachsenen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren für die Dauer von sechs bis maximal 18 Monaten in einer sozialen Einrichtung geleistet werden.
Das FSJ besteht aus zwei Teilen:
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Aus einer praktischen Hilfstätigkeit in einer ausgewählten sozialen Einrichtung, in Vollzeit (39 Std./Woche)
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und aus begleitenden Seminarwochen.
Durch die Tätigkeit erleben FSJler soziale Berufe in der Praxis und engagieren sich für andere Menschen. Im Rahmen der Bildungstage besteht die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Freiwilligen über die gemachten Erfahrungen. Beides zusammen macht das FSJ zu einer runden Sache!