Liebe Eltern,
Anspruch auf die Betreuung in der Kindertagespflege haben Eltern, deren Kind,
• das erste Lebensjahr vollendet hat, oder
• vier Monate alt ist und die Eltern berufstätig sind, oder
• vier Monate alt ist und die Eltern eine Ausbildung / ein Studium absolvieren
Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sollen vorrangig die Angebote der Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschulen in Anspruch nehmen. Besteht über deren Öffnungszeiten weiterhin Betreuungsbedarf, kommt eine ergänzende Kindertagespflege in Betracht. Diese Form der Kindertagespflege kann maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden.
Eltern und Kindertagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Fachberatung in allen Fragen der Kindertagespflege. Die Fachberatung Kindertagespflege des Caritasverbandes Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e.V. arbeitet im Auftrag des Jugendamts der Stadt Ahlen.
Auf der Suche nach einer geeigneten Betreuung in der Kindertagespflege ergeben sich möglicherweise Fragen, wie
• Welche Betreuungsform möchte ich für mein Kind?
• Wie finde ich eine gute Kindertagespflegeperson?
• Wie findet die Eingewöhnung statt?
• Was ist, wenn es während der Betreuung mal nicht so gut läuft?
• …
Bei all diesen Fragen stehen Ihnen die Fachkräfte gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zu den angegebenen Sprechzeiten bei der Fachberatung Kindertagespflege, damit sie Ihnen bei der Suche behilflich sein können.
In Ahlen können Sie zwischen zwei Betreuungsformen auswählen. Es gibt Kindertagespflegepersonen die in ihrem eigenen Haushalt tätig sind oder zwei (bis max. drei) Kindertagespflegepersonen, die gemeinsam eine Großtagespflegestelle betreiben. In Ahlen gibt es privat geführte Großtagespflegestellen, aber auch Großtagespflegestellen in Trägerschaft.
Sie können zwischen 15, 25, 35 und 45 Wochenstunden wählen. Bei der Betreuung von unter einjährigen Kindern erfolgt eine Genehmigung nur, wenn beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil berufstätig ist/sind. Die Betreuung von mehr als 35 Wochenstunden wird ebenfalls nur bei Berufstätigkeit genehmigt. Beides ist entsprechend nachzuweisen.
Auch Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung bzw. -störung, einer Behinderung, chronischen Krankheit etc. können in der Kindertagespflege betreut werden. Ihr Kind erhält im geschützten Rahmen einer kleinen Gruppe individuelle und entwicklungsfördernde Betreuung. Nach Absprache besteht die Möglichkeit Angebote der Frühförderung, Therapien etc. in der Kindertagespflegestelle wahrzunehmen. Die Fachberatung Kindertagespflege unterstützt Sie dabei eine Kindertagespflegeperson mit einer inklusiven Zusatzqualifikation zu finden.
Der Elternbeitrag wird durch die Höhe des Einkommens, die Anzahl der Betreuungsstunden und des Alters des Kindes bestimmt. Auf der Homepage der Stadt Ahlen finden Sie die aktuelle Beitragstabelle.
Die Kindertagespflegeperson erhebt zusätzlich ein Essensgeld von den Eltern für die Kosten der Verpflegung während der Betreuung. Die Höhe orientiert sich an dem gebuchten Stundenumfang.
Eltern mit einem geringen Einkommen, die keinen Elternbeitrag an die Stadt Ahlen zahlen müssen, aber Kosten für die Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für "Bildung und Teilhabe" einen Zuschuss erhalten.