Mitarbeitervertretung
Ähnlich wie die genannten Räte achtet auch eine MAV auf die Einhaltung der tarifrechtlichen Rahmenbedingungen, setzt sich für die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ein und versucht gemeinsam mit dem Dienstgeber Anregungen zur betrieblichen Fortentwicklung umzusetzen.
Außerdem hat die MAV verschiedene Mitbestimmungs-, Antrags-, Anhörungs-, Mitberatungs-, Vorschlags- und Zustimmungsrechte, wenn es beispielsweise um die Einstellung neuer Mitarbeitender oder den Abschluss von Dienstvereinbarungen usw. geht.
Darüber hinaus
- kann sie Maßnahmen anregen, die den Mitarbeitenden dienen
- nimmt sie Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegen und trägt zur Erledigung bei
- setzt sie sich für gute Arbeitsbedingungen ein
- ist sie in Ausschüssen, Arbeitskreisen, Arbeitsgemeinschaften auch auf Dekanats- und Diözesanebene tätig
Die MAV wird alle vier Jahre neu gewählt. Passives Wahlrecht hat jede:r Mitarbeitende des Verbandes, der/die über 18 Jahre alt ist und am Wahltag seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung im kirchlichen Dienst steht, davon mindestens sechs Monate in einer Einrichtung unseres Verbandes.
Die Anzahl der möglichen MAV- Mitglieder wird durch die Anzahl der Wahlberechtigten in unserem Verband bestimmt. Je mehr wahlberechtigte Mitarbeitende, desto größer die Anzahl der MAV-Mitglieder.
Die aktuelle MAV des Caritasverbandes Ahlen:
- Martina Peitz (Flexible Erziehungshilfen) 1. Vorsitzende
- Marie-Luise Bonkamp-Austermann (Erziehungsberatung) 2. Vorsitzende
- Sabine Sczech (Menüservice)
- Heike Laumeier (Kita Villa Regine)
- Sylvia Koziol (Sozialstation St. Elisabeth)
- Ingrid Wiesmann (Sozialstation St. Elisabeth)
- Christian Raulf (Caritas Sozialberatung/quadro Sucht- und Drogenberatung)